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Familienrecht

Unter das Familienrecht fallen zahlreiche Rechtsfälle. Ob es darum geht, dass eine Ehe geschieden werden soll, der Unterhalt für das gemeinsame Kind eingeklagt werden muss oder das Umgangsrecht eines Elternteils geregelt werden soll. In all diesen Fällen ist das Familiengericht zuständig. Und oftmals ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Doch auch, wenn es gar nicht vor Gericht gehen soll, sondern es darum geht, eine Eheschließung im Vorfeld in den passenden Rahmen zu bringen, bedarf es rechtlichen Beistandes.

Ehevertrag

Immer mehr Paare entscheiden sich, einen Ehevertrag abzuschließen. Dies ist in der heutigen Zeit auch durchaus sinnvoll. Denn die meisten Paare sind in finanzieller Hinsicht unabhängig voneinander und wollen dies auch im Falle einer Trennung bleiben. Der Gesetzgeber sieht von Vornherein das Modell der Zugewinngemeinschaft vor. Dieses passt jedoch nicht auf jedermann. Und so gilt es zu überlegen, ob nicht andere Konstellationen für die zukünftigen Eheleute zu bevorzugen sind. So gibt es unter anderem die Möglichkeit der Gütertrennung. In wirtschaftlicher Hinsicht bleiben Mann und Frau hier vollkommen selbständig. Dabei kommt es entscheidend auf die rechtssichere Formulierung eines Ehevertrages an.


Ehevertrag nach der Eheschließung

Auch nach der Eheschließung ist es noch möglich, einen Ehevertrag zu machen. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn eine Ehescheidung unmittelbar bevorsteht, die Eheleute sich allerdings jetzt schon darüber im Klaren sind, wie das vorhandene Vermögen aufgeteilt werden soll. Eine gütliche Einigung im Vorfeld kann Unstimmigkeiten nach einer Trennung vorbeugen und langwierige Streitigkeiten vor Gericht vermeiden.


Vaterschaftklage

In der heutigen Zeit werden bereits 30 Prozent der Kinder nicht mehr ehelich geboren. Das hat zur Folge, dass der Vater des Kindes seine Vaterschaft anerkennen muss, um auf der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt werden zu können. Jedoch kann es durchaus vorkommen, dass der Kindsvater sich hiergegen verweigert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, den Beistand des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt ist verpflichtet, die Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beizustehen. Mitunter geschieht dies allerdings sehr langsam. Manche Mutter hat nicht die Zeit, welche die Ämter sich nehmen. In diesem Fall ist der Gang zum Rechtsanwalt geboten.