Unternehmer, die nicht nur im Inland Geschäfte machen, sondern auch international tätig sind, sehen sich im Fall von Unstimmigkeiten mit dem Vertragspartner besonderer Schwierigkeiten ausgesetzt. Diesen bereits im Vorfeld zu begegnen, ist eine Herausforderung, der nur ein rechtssicher formulierter Vertrag gerecht werden kann. Denn bereits hier kann geregelt werden, welches Gericht zuständig sein soll, wenn es zu Leistungsstörungen kommt. Mit der Wahl des Gerichts allerdings ist es nicht getan. Auch muss festgelegt werden, ob das Recht des Landes, in dem sich das zuständige Gericht befindet, Anwendung finden soll. Dies ist nämlich keineswegs selbstverständlich.